Stoffe und Verfahren bewerten
Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im konkreten Prozess betrachten.
Explosionsschutz Köln
Fachkundige Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokumenten für Unternehmen in Köln und im Rheinland.
Praxisnah für Unternehmen
Wirksamer Explosionsschutz folgt einer klaren Rangfolge: gefährliche Gemische vermeiden, wirksame Zündquellen verhindern und Auswirkungen begrenzen.
Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im konkreten Prozess betrachten.
Technische und organisatorische Maßnahmen nachvollziehbar aufeinander abstimmen.
Annahmen, Zoneneinteilung, Zündquellen und Prüfanforderungen klar festhalten.
GefStoffV und TRGS 720 bis 727
Die Zoneneinteilung ist ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – nicht ihr Ausgangspunkt. Entscheidend ist, wie Stoffe freigesetzt werden, welche Lüftung wirksam ist und welche Zündquellen tatsächlich auftreten können.
Ich unterstütze Unternehmen bei der strukturierten Bewertung von Prozessen und Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen. Vorhandene Anlagendaten, Sicherheitsdatenblätter, Lüftungskonzepte und Prüfunterlagen werden zusammengeführt und in ein verständliches, betrieblich nutzbares Explosionsschutzdokument überführt.
Leistungsumfang
Zusammenarbeit
Vom ersten Gespräch bis zur nachvollziehbaren Dokumentation bleibt das Vorgehen transparent und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Stoffe, Anlagen, Verfahren, Betriebszustände und vorhandene Unterlagen erfassen.
Bildung und Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Gemische beurteilen.
Maßnahmen, Zonen und Zündquellenbewertung schlüssig zusammenführen.
Ergebnisse, Zuständigkeiten und Prüfanforderungen verständlich festhalten.
Wenn gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können, muss der Arbeitgeber die Explosionsgefährdungen beurteilen und das Ergebnis vor Aufnahme der Tätigkeit dokumentieren. Das Dokument beschreibt unter anderem Schutzkonzept, Zoneneinteilung und organisatorische Maßnahmen.
Nein. Zuerst ist zu prüfen, ob gefährliche explosionsfähige Gemische verhindert oder ausreichend begrenzt werden können. Eine Zoneneinteilung erfolgt nur für Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre dennoch auftreten kann.
Neben brennbaren Gasen und Dämpfen können auch Nebel und brennbare Stäube explosionsfähige Gemische bilden. Entscheidend sind Stoffeigenschaften, Freisetzungsbedingungen, Konzentration, Lüftung und mögliche Zündquellen.
Ja. Bei wesentlichen Änderungen von Stoffen, Anlagen, Verfahren, Lüftung oder Arbeitsabläufen sowie nach relevanten Ereignissen muss geprüft werden, ob die Beurteilung und das Schutzkonzept noch zutreffen.
Bereit für den ersten Schritt?