Realistisch erfassen
Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Abläufe gemeinsam mit den Beteiligten vollständig betrachten.
Gefährdungsbeurteilung Köln
Systematische Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen in Köln und im Rheinland – tätigkeitsnah, nachvollziehbar dokumentiert und auf die Umsetzung ausgerichtet.
Praxisnah für Unternehmen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz. Sie zeigt, wo Risiken bestehen, was zuerst zu tun ist und wie sich die Wirkung prüfen lässt.
Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Abläufe gemeinsam mit den Beteiligten vollständig betrachten.
Risiken einheitlich einordnen und Entscheidungen transparent dokumentieren.
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip auswählen, umsetzen und kontrollieren.
Von der Bestandsaufnahme bis zur Fortschreibung
Eine gute Gefährdungsbeurteilung bildet die tatsächliche Arbeit ab. Deshalb beginnt sie nicht am Schreibtisch, sondern mit den Tätigkeiten, Abläufen und Erfahrungen der Menschen im Betrieb.
Ich unterstütze bei der strukturierten Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der verständlichen Dokumentation. Vorhandene Unterlagen werden einbezogen und so weiterentwickelt, dass Zuständigkeiten, Fristen und Wirksamkeitskontrollen klar erkennbar sind.
Leistungsumfang
Zusammenarbeit
Vom ersten Gespräch bis zur nachvollziehbaren Dokumentation bleibt das Vorgehen transparent und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Arbeitsbereiche, Personengruppen und relevante Abläufe festlegen.
Arbeitsbedingungen vor Ort prüfen und vorhandene Erkenntnisse auswerten.
Schutzmaßnahmen priorisieren und Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnen.
Umsetzung und Wirksamkeit prüfen und Änderungen aktuell einarbeiten.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen mit der Durchführung oder Unterstützung beauftragen. Führungskräfte, Beschäftigte, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sollten je nach Fragestellung sinnvoll einbezogen werden.
Eine Überprüfung ist insbesondere bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Verfahren, Stoffen oder Arbeitsmitteln, nach Unfällen und Beinaheereignissen sowie bei neuen Erkenntnissen erforderlich. Zusätzlich sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Beurteilung noch aktuell ist.
Ja. Die Beurteilung muss auch Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit berücksichtigen. Entscheidend sind die Arbeitsbedingungen und nicht die Bewertung einzelner Personen.
Eine Vorlage kann die Struktur erleichtern, ersetzt aber nicht die konkrete Betrachtung der Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Stoffe und betrieblichen Abläufe. Vergleichbare Bereiche können sinnvoll zusammengefasst werden, wenn ihre Bedingungen tatsächlich übereinstimmen.
Bereit für den ersten Schritt?