Gefährdungsbeurteilung Köln

Gefährdungen erkennen.
Maßnahmen wirksam machen.

Systematische Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen in Köln und im Rheinland – tätigkeitsnah, nachvollziehbar dokumentiert und auf die Umsetzung ausgerichtet.

Praxisnah für Unternehmen

Struktur schaffen.Handlungsbedarf erkennen.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz. Sie zeigt, wo Risiken bestehen, was zuerst zu tun ist und wie sich die Wirkung prüfen lässt.

01

Realistisch erfassen

Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Abläufe gemeinsam mit den Beteiligten vollständig betrachten.

03

Wirksam verbessern

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip auswählen, umsetzen und kontrollieren.

Von der Bestandsaufnahme bis zur Fortschreibung

Keine Dokumentation für den Ordner.Eine Grundlage für Entscheidungen.

Eine gute Gefährdungsbeurteilung bildet die tatsächliche Arbeit ab. Deshalb beginnt sie nicht am Schreibtisch, sondern mit den Tätigkeiten, Abläufen und Erfahrungen der Menschen im Betrieb.

Ich unterstütze bei der strukturierten Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der verständlichen Dokumentation. Vorhandene Unterlagen werden einbezogen und so weiterentwickelt, dass Zuständigkeiten, Fristen und Wirksamkeitskontrollen klar erkennbar sind.

Leistungsumfang

Systematisch betrachtet.Umsetzbar dokumentiert.

  • Tätigkeits-, arbeitsplatz- und anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilungen
  • Mechanische, elektrische, thermische und physikalische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe und Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Ergonomie, Arbeitsumgebung und psychische Belastungen
  • Auswahl von Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  • Maßnahmenpläne mit Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Terminen
  • Ableitung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalten
  • Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung und nachvollziehbare Fortschreibung

Zusammenarbeit

Strukturiert vorgehen.Wirksam umsetzen.

Vom ersten Gespräch bis zur nachvollziehbaren Dokumentation bleibt das Vorgehen transparent und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

  1. 01

    Tätigkeiten abgrenzen

    Arbeitsbereiche, Personengruppen und relevante Abläufe festlegen.

  2. 02

    Gefährdungen ermitteln

    Arbeitsbedingungen vor Ort prüfen und vorhandene Erkenntnisse auswerten.

  3. 03

    Maßnahmen festlegen

    Schutzmaßnahmen priorisieren und Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnen.

  4. 04

    Fortschreiben

    Umsetzung und Wirksamkeit prüfen und Änderungen aktuell einarbeiten.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.Klar beantwortet.

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Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen mit der Durchführung oder Unterstützung beauftragen. Führungskräfte, Beschäftigte, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sollten je nach Fragestellung sinnvoll einbezogen werden.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Überprüfung ist insbesondere bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Verfahren, Stoffen oder Arbeitsmitteln, nach Unfällen und Beinaheereignissen sowie bei neuen Erkenntnissen erforderlich. Zusätzlich sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Beurteilung noch aktuell ist.

Gehören psychische Belastungen zur Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Die Beurteilung muss auch Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit berücksichtigen. Entscheidend sind die Arbeitsbedingungen und nicht die Bewertung einzelner Personen.

Reicht eine Vorlage für alle Arbeitsplätze?

Eine Vorlage kann die Struktur erleichtern, ersetzt aber nicht die konkrete Betrachtung der Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Stoffe und betrieblichen Abläufe. Vergleichbare Bereiche können sinnvoll zusammengefasst werden, wenn ihre Bedingungen tatsächlich übereinstimmen.

Bereit für den ersten Schritt?

Lassen Sie uns überIhren sicheren Weg sprechen.