Ratgeber für Unternehmen

Arbeitsschutz
verständlich erklärt.

Orientierung zu häufigen Fragen rund um sicherheitstechnische Betreuung, Brandschutz und Explosionsschutz – kompakt, praxisnah und mit Blick auf Ihren Betrieb.

01

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine seriöse Kalkulation beginnt mit dem tatsächlichen Betreuungsbedarf – nicht mit einer pauschalen Monatszahl.

Die Kosten hängen unter anderem von Branche, Beschäftigtenzahl, Standorten, Gefährdungen, vorhandener Organisation und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Auch der Anteil von Vor-Ort-Terminen, Projekten und laufender Betreuung wirkt sich aus. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klar beschriebenen Leistungen.

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02

Wie wird der Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt?

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung werden gemeinsam betrachtet.

Für die Grundbetreuung sind Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl wichtige Ausgangspunkte. Der betriebsspezifische Teil richtet sich zusätzlich nach den konkreten Aufgaben und Gefährdungen im Unternehmen. Eine belastbare Ermittlung berücksichtigt deshalb nicht nur Rechenwerte, sondern auch Arbeitsbereiche, Veränderungen und aktuelle Schwerpunkte.

Betreuungsumfang besprechen
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Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Bei normaler Brandgefährdung sind fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ein Ausgangswert – die betriebliche Realität entscheidet.

Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, wechselnde Anwesenheit, große oder unübersichtliche Bereiche und eine erhöhte Brandgefährdung können mehr Brandschutzhelfer erforderlich machen. Die Zahl sollte so festgelegt werden, dass während des tatsächlichen Betriebs ausreichend ausgebildete Personen anwesend sind.

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Wann ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich?

Sobald gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können, muss die Explosionsgefährdung vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilt und dokumentiert werden.

Das Dokument führt die Beurteilung, das Schutzkonzept, eine erforderliche Zoneneinteilung, die Zündquellenbewertung und organisatorische Maßnahmen nachvollziehbar zusammen. Maßgeblich sind die konkreten Stoffe, Verfahren, Freisetzungsbedingungen und Betriebszustände – nicht allein die Bezeichnung einer Anlage.

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Die Hinweise geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung der konkreten betrieblichen Situation.

Bereit für den ersten Schritt?

Lassen Sie uns überIhren sicheren Weg sprechen.